Gut zu wissen
Vereinsgründung
Allgemein
Die Gründung eines Vereines wird prinzipiell in 2 Phasen unterteilt: Die Errichtung und die Entstehung.
Errichtung: Schreiben der Statuten und anzeigen des Vereins bei der zuständigen Vereinsbehörde.
Entstehung: Nach erfolgreichem Prüfungsverfahren durch die zuständigen Vereinsbehörde.
Voraussetzungen
Die einzige Voraussetzung für die Gründung eines Vereins sind die, durch mindestens 2 Personen erstellte, Vereinsstatuten.
Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden:
- Die Statuten müssen klar formuliert und in deutscher Sprache gefasst sein
- Der Vereinsname muss einen Schluss auf den Zweck führen lassen und darf nicht irreführend sein
- Es darf zu keiner Verwechslung mit bereits bestehenden Vereinen führen
- Der Vereinssitz muss im Inland sein
- Der Vereinszweck muss klar und umfassend beschrieben werden
- Erklärung der Aufbringund von finanziellen Mitteln
- Beschreibung über den Erwerb bzw Beendigung der Mitgliedschaft
- Rechte und Pflichten von Mitglieder
- Organschaftliche Vertreter und dessen Aufgaben
- Dauer der Funktionsperiode der organschaftliche Vertreter
- Art der Schlichtung von Streitigkeiten
- Was passiert bei einer Vereinsauflösung?
Zuständige Behörden
- Bundespolizeidirektion
- Bezirkshauptmannschaft
- Magistrat
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige der Vereinserrichtung mit Unterschrift der Gründer oder der bereits bestimmen organschaftlichen Vertretern, sowie folgdene Angaben pro Person:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift
- Exemplar der Statuten
- Wenn bereits gewählt/vorhanden: Anzeige der organschaftlichen Vertreter
Kosten
- Anzeige: 13,20 Euro Bundesgebühr
- Statuten: 3,60 Euro pro Bogen (max. 21,80 Euro)
- Kopie der Statuten und Vereinsregisterauszug: gebührenfrei
- Erfolgreicher Abschluss des Prüfungsverfahrens: 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
- Nicht erfolgreicher Abschluss des Prüfungsverfahrens: gebührenfrei